- Depotschein
- Depotschein m1. распи́ска [квита́нция] в приё́ме на хране́ние (вкла́дов);2. зало́говое свиде́тельство; ломба́рдная квита́нция
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Depotschein — De|pot|schein, der (Bankw.): Bescheinigung der Bank über die Einlagen in einem ↑ Depot (1 b). * * * De|pot|schein, der (Bankw.): Bescheinigung der Bank über die Einlagen in einem ↑Depot (1 b) … Universal-Lexikon
Depotschein — Depositalschein; beim ⇡ Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als D. wird auch das ⇡ Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des D. Der … Lexikon der Economics
Depotschein — De|pot|schein (Hinterlegungsschein) … Die deutsche Rechtschreibung
Depositalschein — ⇡ Depotschein … Lexikon der Economics
Wertpapier — in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des W. ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommene W., der aus der Urkunde… … Lexikon der Economics